- Übernahme Ihrer kompletten Debitorenbuchhaltung
- Rechnungserstellung auf Wunsch auf Ihrem eigenem Geschäftsbriefbogen
- Überwachung der Zahlungseingänge
- Vorfälligkeitstelefonate (etwa fünf Tage vor Fälligkeit der Rechnung wird ein Servicetelefonat mit dem Kunden geführt, um möglichen Reklamationen im Vorfeld zu begegnen)
- Die überfällige Rechnung wird ohne Kostentragungspflicht des Schuldners angemahnt.