Allgemeine Geschäftsbedingungen

Global Inkasso Witsch und Mosen GbR - Inkasso Bonn

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


  1. Die Dieter Witsch und Achim Mosen GbR übernimmt das außergerichtliche Mahnverfahren sowie die Inkassotätigkeit in Vollmacht des Auftraggebers und veranlasst alle die für die Beitreibung der Forderungen notwendigen außergerichtlichen Maßnahmen. Dazu gehört insbesondere auch die telefonische ggfs. persönliche Kontaktaufnahme mit dem Schuldner, die Beratung des Schuldners mit dem Ziel, durch die Vereinbarung von Tilgungsplänen, Teilzahlungsvergleichen, Ratenzahlungs- und Stundungsvereinbarungen gerichtliche Beitreibungsmaßnahmen oder weitere kostenaufwendige Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Weiterhin die Anfrage beim Schuldnerverzeichnis, Einholung von Datenbankinformationen, Beratung und Überprüfung zur Stellung von Sicherheiten, Organisation von Pfandhinterlegungen sowie Zusammenarbeit mit dem ggfs. beauftragten Rechtsanwalt.

  2. Mit Auftragserteilung erfolgt die Forderungsbearbeitung ausschließlich über die Dieter Witsch & Achim Mosen GbR. An diese sind alle Zahlungen oder Teilzahlungen zu erbringen. Mit dem Inkassoauftrag wird daher an die Dieter Witsch & Achim Mosen GbR auch Geldempfangsvollmacht erteilt. Gehen bei dem Auftraggeber noch Schuldnerzahlungen ein, so ist dies der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR sofort mitzuteilen.

  3. Die Tätigkeit der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR endet mit der vollständigen Beitreibung der Hauptforderung, der Zinsen, der Kosten und der Inkassokosten der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR, bzw. bei Uneinbringlichkeit, nachdem alle zumutbaren Realisierungsmöglichkeiten sachgerecht ausgeschöpft worden sind. Darüber hinaus können beide Seiten für jede einzelne Forderung den Vertrag mit sechs Wochen zum Quartalsende kündigen. Kündigt der Auftraggeber vor Befriedigung der ihm zustehenden Gesamtforderung, hat er der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR die ihr zustehenden Kosten, die sich aus den Beitreibungsunterlagen ergeben, zu ersetzen. Das Gleiche gilt bei ganz oder teilweise nicht bestehenden und damit dem Grunde nach nicht durchsetzbaren Forderungen. Hat die Dieter Witsch & Achim Mosen GbR bereits mit positivem Beitreibungsergebnis begonnen, so steht ihr auch die Erfolgsprovision zu.

  4. Die Bearbeitung der Beitreibungsfälle erfolgt so rasch und sorgfältig wie möglich. Eine Haftung für durch Feuer, Diebstahl oder sonstige höhere Gewalt abhanden gekommene oder beschädigte Unterlagen, gleichgültig welcher Art besteht nicht.

  5. Der Auftraggeber leistet Gewähr für den rechtlichen Bestand der Forderung und versichert, dass sie frei von Rechten Dritter und die übergebenen Unterlagen, Verträge, Rechnungen, Schriftverkehr usw. vollständig sind und den Sachstand der Forderungsangelegenheit wiedergeben. Die Dieter Witsch & Achim Mosen GbR ist ermächtigt, gemäß den wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners entsprechende Vergleichs- und Ratenzahlungsabkommen zu schließen.

  6. Für die Durchführung des gerichtlichen Mahn- und Prozessverfahrens sowie hinsichtlich der von der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht durchführbaren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wird der Auftraggeber einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Dieter Witsch & Achim Mosen GbR wird hierzu einen Vorschlag unterbreiten.

  7. Sämtliche entstehenden gerichtlichen sowie außergerichtlichen Beitreibungs- und Bearbeitungskosten werden von der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR vorverauslagt und im Namen des Auftraggebers gegenüber dem Schuldner geltend gemacht und dem Schuldnerkonto belastet. Dazu zählen insbesondere auch die von der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR für den Auftraggeber vorverauslagten Fremdkosten für Rechtsanwalt, Gericht und Gerichtsvollzieher sowie Ermittlungs- und Auskunftskosten usw. Die von der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR gegenüber dem Schuldner im Namen des Auftraggebers berechnete Inkassogebühr sowie die Ermittlungskosten werden auf der Grundlage der Plausibilitätsgrenztabelle des Justizministerium Baden-Württemberg ermittelt.

  8. Die der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR zustehenden Vergütungen sind mit dem Entstehen fällig. Die Zahlungsverpflichtung tritt auch dann ein, wenn der Schuldner nach Abschluss des Vertrages noch direkte Leistungen an den Gläubiger erbringt.

  9. Sämtliche bei der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR oder beim Auftraggeber eingehenden Zahlungen werden unabhängig von etwaigen Zweckbestimmungen des Schuldners, im Innenverhältnis von der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR und dem Auftraggeber, gem. Par. 367 BGB, zuerst auf die Kosten (einschließlich der Inkassokosten der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR) und dann auf die Zinsen und die Hauptforderung verrechnet. Die Erfolgsprovision errechnet sich dann auf der Grundlage der beigetriebenen Hauptforderung. Die prozentuale Höhe errechnet sich nach dem Inkassotarif oder der getroffenen Individual-Vereinbarung.

  10. Für erteilte Informationen und Auskünfte von Drittanbietern wird ausdrücklich keine Haftung übernommen.

  11. Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der Dieter Witsch & Achim Mosen GbR. Sollte eine der o.g. Bestimmungen nichtig sein, so berühren Sie die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Stand Juli 2015

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Inkasso Bonn - Global Inkasso Inh. Achim Mosen - 53113 Bonn


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